Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Verträge und mündliche Vertragsabschlüsse können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (§ 126b BGB).
Durch die Aufnahme des Gebäudereinigerhandwerks in das Entsendegesetz hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls das Recht, im Objekt unsere Beschäftigten zu überprüfen und zu befragen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Beamten des Zolls bei ihren routinemäßigen Kontrollen uniformiert und bewaffnet erscheinen. Unsere Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk haben folgende Mitwirkungs– und Auskunftspflichten gegenüber den Beamten des Zolls, die unbedingt zu beachten sind, da bei Verweigerung dieser Pflichten von den Zollbehörden ein Bußgeld auferlegt werden kann.
Folgende Ausweispapiere müssen unsere Beschäftigten bei der Arbeit im Original mit sich führen und den Zollbeamten auf deren Anfrage vorlegen:
Bei Befragungen durch den Zoll z. B. hinsichtlich der Personaldaten, Firmenname des Arbeitgebers, Dauer der Arbeitszeit, Pausen, Höhe des Lohns, Urlaubsanspruch/-lohn sind unsere Beschäftigten und der Auftraggeber zur vollständigen und wahrheitsgetreuen Auskunft verpflichtet. Bezüglich der Berechnung der Dauer der Arbeitszeit weisen wir darauf hin, dass die Zeit vom Beginn bis zu Beendigung der tatsächlichen (Reinigungs-) Tätigkeit (bzw. Auf-/Abbau der Gerätschaften), abzüglich der Pausen berechnet wird.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der Datenschutz–Grundverordnung (DSGVO) zulässig, EDV–mäßig gespeichert und verwaltet werden.
Stand: Januar 2026