Ab dem 01. Januar 2022 gilt für "Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst/Separatwachdienst"
eine Erhöhung um 1,9 % für die Lohngruppe § 2 II.1.
sowie für "Sicherheitsmitarbeiter im Interventionsdienst/Revierdienst"
eine Erhöhung um 1,9 % für die Lohngruppe § 2 I..
Hinzu kommt die Erhöhung des Nachtzuschlags auf 10%.
Die Vereinbarung wurde im Oktober 2021 zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), Bundesverband und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Niedersachsen getroffen.
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